エピソード

  • #114: Das Ende der OS-Plattform - und jetzt?
    2025/01/31

    Du hast es sicher schon mitbekommen:

    Die Tage der OS-Plattform sind gezählt.

    Was ist die OS-Plattform?

    Es war ein Versuch der EU, eine Online-Plattform zur gütlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und online-Unternehmern bereitzustellen.

    Ist das Projekt gelungen?

    👎 Nein. Es war ein totaler Flop.

    Vermutlich ist nicht mal eine Handvoll Streitigkeiten konnten dort einvernehmlich und wirklich stabil seit 2013 gelöst werden.

    Zum Glück hat das der EU-Gesetzgeber kapiert.

    Mit der VO 2024/3228 wird die ursprüngliche "ODR-VO" (524/2013) mit Wirkung vom 20. Juli 2025 abgeschafft.

    Die Plattform selbst ermöglicht aber bereits ab 20. März 2025 keine neue Einreichung eines Falles mehr.

    ➡ Was bedeutet das nun für den Link?

    Natürlich wäre es sinnvoll gewesen, die Pflicht zur Verlinkung auf die Plattform bereits ab 20. März 2025 entfallen zu lassen. Denn was bringt der Link zur Plattform im Impressum eines online-Händlers, wenn dort keine neuen Fälle mehr angenommen werden?

    Doch von all dem steht in der neuen Verordnung nichts.

    ➡Die ALTE Verordnung verpflichtet in Ihrem Art. 14 schlichtweg zur Verlinkung "zur OS-Plattform".

    ➡Die NEUE Verordnung setzt die alte Verordnung mit Wirkung ab 20. Juli 2025 außer Kraft.

    Für mich ist die Sache klar:

    Der Link darf und muss erst ab 20. Juli 2025 entfernt werden, nicht vorher.

    Das Argument, ein Link zu einer Plattform, die neue Fälle nicht mehr annimmt, sei irreführend (mit der Folge, dass der Link schon ab 20. März 2025 weg muss) greift für mich nicht.

    Solange eine EU-VO einen Link zur Plattform anordnet und die Plattform keine neuen Fälle mehr annimmt, ist es Sache des Betreibers der Plattform (also der EU), den Verbraucher auf der Plattform darüber angemessen zu informieren.

    Das Gesetz gilt aber nach wie vor, auch über den 20. März 2025 hinaus.

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    Dein Dr. Max Greger Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Urheber- u. Medienrecht 🌐 ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.maxgreger.de⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ 🔹 ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.linkedin.com/in/maxgreger/⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ ___ So kontaktierst du mich ___ 📅 Termin buchen: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.maxgreger.de/termin⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ 📧 E-Mail: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠info@maxgreger.de⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ ___ Fragen & Anregungen? ____ 📌 Schreib mir gerne in die Kommentare! Und ich freue mich natürlich, wenn Du meinem Kanal folgst. _______________________________ #osplattform #odr #abmahnung #disputeresoluition

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  • #113: Die Unterlassungserklärung (muss ich sie bei einer Abmahnung abgeben?)
    2025/01/22

    Endlich Unterlassungserklärungen verstehen 💡


    Viele Mythen bestehen im Zusammenhang mit Abmahnungen und Unterlassungserklärungen.


    Muss ich denn zwingend eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben?


    Muss ich immer eine konkrete Vertragsstrafe versprechen?


    Darf ich sie modifizieren?


    In etwas mehr als 5 Minuten erkläre ich Dir die wichtigsten Grundsätze dazu.


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  • #112 Aldi Süd verliert Dubai-Schokoladen Streit
    2025/01/15

    Aldi Süd muss Dubai-Schokolade aus seinen Regalen räumen. Das LG Köln erlässt gegen ALDI SÜD eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung

    Was war passiert?

    Der Trend rund um Dubai-Schokolade ist noch nicht ganz vorbei. Da springt natürlich auch ALDI SÜD auf den Zug auf und verkauft die Schokolade mit der Pistaziencreme-Füllung und Engelshaar (Kadayif).

    Auch der Schokoladen-Importeur Wilmers hat Dubai-Schokolade im Angebot.

    Da gibt es aber einen Unterschied im Herstellungsland:

    ◼ Aldi Süd: Türkei

    ◼ Wilmers: Dubai.

    Wilmers meint, dass Dubai-Schokolade nur "echt" ist, wenn sie aus Dubai kommt. Wilmers beantragt deshalb den Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht Köln.

    Was sagt das LG Köln?

    Das Landgericht Köln hat diese Verfügung tatsächlich am erlassen (Az. 33 O 544/24).

    Argument:Es besteht die Gefahr, dass Verbraucher über die Herkunft des Produkts getäuscht werden. "Dubai-Schokolade" sei eine geografische Herkunftsangabe (§§ 127 u. 128 MarkenG).

    Mit der Zustellung dieser Verfügung an Aldi Süd - sicherlich bereits erfolgt - darf Aldi Süd keine Dubai-Schokolade mehr anbieten, die nicht aus Dubai stammt.

    Ist damit der Streit beendet?

    Wohl nicht.Aldi Süd kann Rechtsmittel gegen die Verfügung einlegen. Der Streit wird dann beim Oberlandesgericht Köln weitergeführt.

    Es ist also noch relativ offen, wie die Sache ausgeht. Dennoch muss sich Aldi Süd bis auf weiteres an die Unterlassungsverfügung halten, wenn der Discounter kein Ordnungsgeld riskieren möchte.

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  • #111: FernUSG & Coaching - ein Ausblick für 2025
    2024/12/11

    Sicherlich hast du die rechtliche Unsicherheit im Bereich des online-Coaching und E-Learning im Zusammenhang mit dem Fernunterrichtschutzgesetz (FernUSG) mitbekommen. Dürfen dabei nicht vergessen, dass mittlerweile überwiegende Zahl der Oberlandesgerichte (OLG) zugunsten von online-Coaching entschieden hat. Nur das OLG Stuttgart und das OLG Celle (mit letzterem hat Problematik begonnen) vertreten die strenge Meinung, dass online-Coaching in der Regel unter den Anwendungsbereich des Fernunterrichtsschutzgesetzes fallen. Ich möchte dir mit diesem Video einen kleinen Ausblick in das Jahr 2025 geben. Wenn du Fragen zu diesem Thema hast, melde dich gerne! Dein Dr. Max Greger Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Urheber- u. Medienrecht 🌐 ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.maxgreger.de⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ 🔹 ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.linkedin.com/in/maxgreger/⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ ___ So kontaktierst du mich ___ 📅 Termin buchen: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.maxgreger.de/termin⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ 📧 E-Mail: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠info@maxgreger.de⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ ___ Fragen & Anregungen? ____ 📌 Schreib mir gerne in die Kommentare! Und ich freue mich natürlich, wenn Du meinem Kanal folgst. _______________________________ #fernusg #onlinecoaching #coaching #zfu #widerruf

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  • #110: Das Risiko billiger Markenanmeldungen
    2024/12/05
    Bist du Inhaber oder Geschäftsführer eines Unternehmens und nicht 100-prozentig sicher, ob du markenrechtlich stark aufgestellt bist? Wie oft hast du deshalb schon zu dir selbst gesagt,: „eigentlich müsste ich mich mit dem Thema Marken mal intensiver beschäftigen.“ … dich aber gleichzeitig gefragt: „ist Markenschutz so wichtig?“ … und dir dann zur Beruhigung schließlich eingeredet: „Und wenn — Das läuft ja nicht davon.“ Und hier ist der Punkt: Unternehmen, die erfolgreiche Produkte entwickeln, investieren immer auch in den Aufbau entsprechender Markenrechte. Sie sind doppelt clever: Markenrechte dienen Nicht nur als Schutz gegen Trittbrettfahrer. Sie spielen bei der Bewertung eines Unternehmens als Asset eine sehr wichtige Rolle. Manche dieser Marken sind bereits über 100 Jahre alt und immer noch schützen Sie die entsprechenden Produkte des Unternehmens. Tag für Tag, Woche für Woche, Monat für Monat und Jahre für Jahr. Doch wenn du vor der Markenanmeldung nicht gründlich nach entgegenstehenden Schutzrechten suchst, fliegt dir das ganze Konstrukt oft erst Jahre später komplett um die Ohren. Denn viele unterlegen einem schlimmen Irrglauben: eine Marke ist nicht bereits nach Ablauf der dreimonatigen Widerspruchsfrist sicher. Sie kann auch viele Jahre später noch Zu Bruch gehen wie eine fragile Porzellanvase. Nämlich dann, wenn ältere ähnliche Marken bestehen. Nun gibt es natürlich diejenigen, die sich die gründliche rechtliche Vorarbeit gerne sparen möchten. Dabei muss ich aber zunächst eines klarstellen: Die ® wird nicht schöner oder besser, wenn ein Unternehmen dafür mehr Geld bezahlt hat. Darin liegt aber auch die Gefahr: eine ungeprüfte, günstige Markenanmeldung kann gut gehen (ich könnte dir einige Beispiele nennen) - kann aber auch schiefgehen. (auch da kann ich dir Beispiele nennen). Stell dir einfach mal vor, du meldest eine Marke selbst oder über einen billigen Dienstleister an und weißt die nächsten 20 Jahre lang nicht, ob die Marke wirklich dir gehört oder nicht doch einem Unternehmen , das sie schon früher angemeldet oder benutzt hat. Du als Geschäftsführer würdest doch auf so einer wackeligen Grundlage gar nicht richtig investieren. Und nachts auch nicht ruhig schlafen. Erfolgreiche Unternehmen, die es mit ihren Produkten ernst meinen, melden daher Marken nicht einfach ungeprüft oder mit Discountern an. Stattdessen holen Sie sich wertvollen Rat ein und führen gründliche rechtliche Checks durch, bevor sie ihre neue Marke entwickeln und damit auf den Markt gehen und melden eine Marke nicht einfach ins Blaue hinein an. weil die Folgen einer unsachgemäßen Markenverletzung dein Unternehmen bis in den Ruin treiben können. Stattdessen prüfen wir im ersten Schritt, ob deine Wunschmarke überhaupt als Marke fähig ist und ob wir auf Anhieb identische ältere Marken finden, die zu einem unüberwindbare Hindernis führen Besteht deine Marke diese erste Prüfung, geht’s ans Eingemachte: anhand einer professionellen Ähnlichkeitsrecherche stellen wir weitestgehend sicher, dass nicht irgendwann ein anderes Unternehmen um die Ecke kommt und dich mit einer älteren Marke konfrontiert. Wenn du für dein Unternehmen ebenfalls eine oder mehrere Marken aufbauen möchtest, melde dich gerne bei mir. Viel Erfolg und Danke für Deine Zeit Dein Dr. Max Greger Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Urheber- u. Medienrecht 🌐 ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.maxgreger.de⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ 🔹 ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.linkedin.com/in/maxgreger/⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ ___ So kontaktierst du mich ___ 📅 Termin buchen: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.maxgreger.de/termin⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ 📧 E-Mail: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠info@maxgreger.de⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ ___ Fragen & Anregungen? ____ 📌 Schreib mir gerne in die Kommentare! Und ich freue mich natürlich, wenn Du meinem Kanal folgst.
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  • #109: Abmahnung wegen "Inbus-Schlüssel"?
    2024/11/20

    Stell dir vor, du bietest im Internet "Inbus-Schlüssel" an. Dann droht dir eine Abmahnung durch das Unternehmen Inbus.

    Zu Recht?

    Inbus ist eine mehrfach eingetragene Marke. Die älteste Wortmarke dieses Unternehmens besteht bereits seit 1934.

    Nun könnte man sagen, niemand verwendet dem Begriff Innen-Sechskantschlüssel. Vielmehr sagt jeder Inbus oder Imbus.

    Das mag sein.

    Allerdings macht die Wandlung einer Marke zum Gattungsbegriff die Marke nicht per se löschungsreif. Hinzu kommen muss immer ein Versäumnis des Markeninhabers. Nur wenn der Markeninhaber nicht angemessene Anstrengungen unternommen hat, die Umwandlung zum Gattungsbegriff zu verhindern, insbesondere Rechtsverletzer in Anspruch zu nehmen, droht ihm der Verlust der Marke.

    Aktuell wird wieder ein löschungsverfahren gegen den Markeninhaber geführt. Ob dieses aber erfolgreich sein wird, wissen wir nicht. In der Vergangenheit konnte Inbus seine Marke stets behaupten, sowohl vor dem DPMA als auch vor Gericht (LG Düsseldorf 1990).

    Solltest du ein solches Problem haben, melde dich gerne bei mir.

    Viel Erfolg und Danke für Deine Zeit Dein Dr. Max Greger Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Urheber- u. Medienrecht 🌐 ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.maxgreger.de⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ 🔹 ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.linkedin.com/in/maxgreger/⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ ___ So kontaktierst du mich ___ 📅 Termin buchen: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.maxgreger.de/termin⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ 📧 E-Mail: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠info@maxgreger.de⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ ___ Fragen & Anregungen? ____ 📌 Schreib mir gerne in die Kommentare! Und ich freue mich natürlich, wenn Du meinem Kanal folgst. #inbus # markenanwalt #markenrecht #abmahnung

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  • #108: Wenn dich OpenAI wegen Begriff "GPT" abmahnt
    2024/11/14
    Stell dir vor du nutzt die API von OpenAI. Du entwickelst ein neues Produkt und nennst es "XY GPT". Dann flattert ein Brief in dein Postfach. OpenAI möchte es dir verbieten, das Zeichen "GPT" zu nutzen. Argument: "GPT" soll für die einschlägigen Dienstleistungen markenrechtlich geschützt sein. Stimmt das? 1. Was bedeutet „GPT“ eigentlich? GPT bedeutet im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz „generative pre-trained transformer“. Diesen Begriff hat zwar das für sein ChatGPT bekannte US-amerikanische Unternehmen OpenAI etabliert (vermutlich um 2018). Mittlerweile wird dieser Begriff allerdings im Kontext Künstliche Intelligenz weltweit als Gattungsbegriff beschreibend benutzt. Und ein beschreibendes Zeichen ist als Marke nicht eintragungs- und schutzfähig. Das gilt in allen Markenordnungen dieser Erde. 2. Gibt es überhaupt eine „GPT“-Marke? Insbesondere OpenAI hat versucht, den Begriff „GPT“ als Marke anzumelden und einzutragen. So hat OpenAI beispielsweise eine Unionsmarke „GPT“ (Aktenzeichen: 018836652) angemeldet. Diese Marke hatte das Markenamt für die Klassen 9 und 42 (grob: Software bzw. Software-/IT-Services) ursprünglich auch eingetragen. Allerdings hat nun ein anderes Unternehmen eine Löschung wegen fehlender Unterscheidungskraft beantragt. Dieses löschungsverfahren ist derzeit anhängig. Genauso steht es um zahlreiche weitere „GPT“-Marken von OpenAI, z. B. - „GPT-4“ - „GPT-5“ Noch keine Löschungsanträge sind zwar für die Marken „GPT-6“ und „GPT-7“ im Register ersichtlich. Diese könnten aber ebenfalls nachfolgen. 3. Wie wird das Markenamt entscheiden? Eine genaue Prognose ist nicht möglich. Ich vermute aber, dass das EUIPO die eingetragenen Marke letztlich wieder löschen wird. Als Anhaltspunkt können wir einen Blick in die USA wagen. Das dortige Markenamt USPTO hat die dort angemeldete US-Marke „ChatGPT“ (Nr. 97733261) von OpenAI wegen fehlender Unterscheidungskraft zurückgewiesen. Zwar hat OpenAI dort ein Rechtsmittel eingelegt (‚Appeal‘). Aus den vorgenannten Gründen wegen der mittlerweile etablierten Benutzung als Gattungsbegriff dürfte aber dieses Rechtsmittel keinen Erfolg haben. 4. Hätte OpenAI etwas besser machen können? OpenAI hätte bereits 2018 bei der Etablierung des Begriffs seine Marken anmelden können und müssen. Damals war der Begriff „GPT“ noch nicht bekannt und wurde noch nicht beschreibend genutzt. Durch genügende Anstrengungen, den Markt von diesem Begriff freizuhalten (also durch Abmahnungen) wäre es dann auch nicht hinderlich geworden, wenn sich der Begriff erst nachträglich der Begriff zum Gattungsbegriff entwickelt. Denn in solch einem Fall verliert das Markenrecht nur derjenige, der sich nicht genügend anstrengt, die Etablierung eines Gattungsbegriffs zu verhindern. Auf diese Art und Weise ist die Marke Flip-Flop zum Gattungbegriff geworden und die Markenrechte sind dem Inhaber aberkannt worden! 5. Kann ich „GPT“ jetzt bedenkenlos nutzen? Meine Hand lege ich natürlich nicht dafür ins Feuer. Es ist aber sehr wahrscheinlich, dass OpenAI aufgrund seiner Größe und Marktmacht einfach versucht, den Markt von anderen „GPT“-Begriffen freizuhalten, egal, ob das Ganze dann am Ende erfolgreich ist oder nicht. Viel Erfolg und Danke für Deine Zeit Dein Dr. Max Greger Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Urheber- u. Medienrecht 🌐 ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.maxgreger.de⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ 🔹 ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.linkedin.com/in/maxgreger/⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ ___ So kontaktierst du mich ___ 📅 Termin buchen: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.maxgreger.de/termin⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ 📧 E-Mail: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠info@maxgreger.de⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ ___ Fragen & Anregungen? ____ 📌 Schreib mir gerne in die Kommentare! Und ich freue mich natürlich, wenn Du meinem Kanal folgst. #openai #chatgpt #gpt #abmahnung #ai #ki
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  • #107: Richtig zahlen unter Vorbehalt der Rückforderung
    2024/08/08

    Stell dir vor, jemand fordert Geld von dir, hat es aber nicht verdient. Zum Beispiel möchte jemand Geld für eine völlig untaugliche Software.

    Vermutlich wirst du dich gegen die Zahlung wehren. Es gibt aber auch Situationen, in denen du dir keinen Streit leisten kannst. Jetzt könntest du sagen:

    „Dann zahle ich halt jetzt und hole mir das Geld später wieder zurück!“

    Das kann aber häufig daran scheitern, dass § 814 BGB die Rückforderung später nicht mehr zulässt. Nämlich dann, wenn du bei der Zahlung gewusst hast, dass du die Zahlung eigentlich nicht schuldest. Das ergibt sich häufig aus dem E-Mail-Verkehr, indem du normalerweise ja die schlechte Leistung (oder nicht erfolgte Leistung) bemängelst.

    Jetzt gibt es hier einen Ausweg: du erklärst einen Vorbehalt bei der Zahlung.

    Hier musst du aber wieder höllisch aufpassen. Denn es darf sich nicht um einen die Erfüllung hindernden Vorbehalt handeln sondern lediglich um einen Vorbehalt, dass du später möglicherweise das Geld wieder zurückforderst.

    Wie das genau funktioniert, erkläre ich dir ausführlich in dieser Folge.

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