
Social Media - was geht und was geht eher nicht?
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In dieser Folge wird es vielleicht etwas trocken. Aber dafür dürfte der Erkenntnisgewinn doch groß sein. Denn wir sprechen in dieser Folge mit Christopher Beindorff. Er ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht bei der AWADO-RAG. Seine Beratungsschwerpunkte liegen u. a. im Recht der neuen Medien, Urheber- und Markenrecht. Außerdem referiert er regelmäßig bei verschiedenen Seminaranbietern und auf Kongressen.
Podcast-Host Jens Stoewhase stellt dieses Mal Fragen, und Christopher Beindorff gibt die schlauen Antworten, die hoffentlich viele Kolleginnen und Kollegen hinter den Social-Media-Accounts von Banken vor dem einen oder anderen rechtlichen Fettnäpfchen bewahren. Es geht letztlich darum, was sollte man mit einem Unternehmensaccount nicht machen. Es geht z.B. um Musik, Kinderfotos und die Bearbeitung von Inhalten mithilfe von KI.
Ton ab!
BeSocial+ ist eine Leistung des Marketingfonds der Volksbanken Raiffeisenbanken des Genoverband e.V.