
Krypto-Boom und Strafverfolgung
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Den Boom der Kryptowährungen, wie Bitcoin oder Ethereum, machen sich auch Kriminelle zunutze. Die Verfolgung solcher Straftaten stellt die Strafverfolgungsbehörden vor grosse Herausforderungen. Einerseits sind die meist blockchainbasierten, pseudoanonymisierten Kryptowährungen dezentral gespeichert. Das heisst, sie werden von keiner zentralen Institution (z.B. einer Bank) kontrolliert. Zudem existieren sie ausschliesslich virtuell und sind nicht ortsgebunden.
Deshalb stossen sowohl die herkömmliche Bestimmung des Erfolgsorts als auch das klassische Territorialitätsprinzip hier an Grenzen. Trotz Empfehlungen der Financial Action Task Force FATF und trotz der internationalen Cybercrime Convention, die unter anderem die internationale Zusammenarbeit bei der Verfolgung von Cyberkriminalität erleichtert, bleibt die transnationale Strafverfolgung hürdenreich.
Welche Straftaten mit und um Kryptowährungen begangen werden und welche Anpassungen beim Strafanwendungsrecht, sowie insbesondere bei der internationalen Rechtshilfe möglich und notwendig wären, darüber sprechen wir mit Lea Bachmann. Zusammen mit Sabine Gless hat sie ein Buchkapitel zum Thema verfasst. (Sabine Gless/Lea Bachmann, § 21 Internationales Strafrecht, in: Zellweger-Gutknecht, Corinne; Tschudi, Dominik; MacCabe, Kevin, Kryptowerte, Basel 2024)
Lea Bachmann ist Doktorandin an der Universität Basel und untersucht in ihrer vom SNF finanzierten Dissertation die Grenzen strafrechtlicher Haftung beim Einsatz von KI-Systemen in Unternehmen, am Beispiel der Geldwäschereiprävention.