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§218 (Schwangerschaftsabbruch) I

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Der Konflikt, ob sich eine Frau für oder gegen eine Schwangerschaft entscheidet, ist sehr persönlich und oft schambehaftet. Gesellschaftlich ist der Schwangerschaftsabbruch seit Jahrhunderten geregelt und normiert. In Deutschland wurde nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 1993 ein und der gesetzlichen Regelung 1995 Kompromiss zwischen zwei unterschiedlichen Rechtsgütern gefunden: Das Lebensrecht des Ungeborenen, auf das die Verfassungsrichter verwiesen, und das Recht der Frau auf Selbstbestimmung. Gefasst wurden die gesetzlichen Regelungen in §§ 218 ff. StGB und im bereits 1992 in Kraft getretenen Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG). Über die derzeit geltende Regelung, den Wert der Pflichtberatung und die Frage, wie Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch erwägen, geholfen werden kann, sprechen wir mit Elisabeth Winkelmeier-Becker MdB und Dr. Anne Gidion, Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union.

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